Abmahnung – Anwalt gegen Kündigung
Immer wieder kommt es vor, dass Mandanten in die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht kommen, weil sie von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung bekommen haben.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung meint im Arbeitsrecht üblicherweise die Rüge eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer. Dabei geht es um eine konkret dem Arbeitnehmer vorgeworfene Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis verbunden mit der Drohung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen wird, falls sich das beanstandete Verhalten wiederholen sollte. Eine Abmahnung ist also eine ernst Angelegenheit. Man kann sie mit der „gelben Karte“ im Fußball vergleichen. Wiederholt sich der abgemahnte Pflichtverstoß dann droht die Kündigung – oder in Fußballersprache gesprochen – die „rote Karte“.
Welche Zwecke erfüllt eine Abmahnung?
Eine Abmahnung soll zum einen das beanstandte Verhalten tatbestandsmäßig festhalten (die sog. Dokumentationsfunktion). Zum anderen soll sie den Vertragspartner (also meist den Arbeitnehmer) darauf hinweisen, dass der andere (also meist der Arbeitgeber) ein bestimmtes Verhalten als vertragswidrig ansieht (sog. Hinweisfunktion). Letztlich soll eine Abmahnung davor warnen, dass im WIederholungsfalle eine Gefährung des Inhalts oder Bestands des Arbeitsverhältnisses droht (sog. Warnfunktion).
Wann wird üblicherweise eine Abmahnung ausgesprochen?
Eine Abmahnung wird bei einem Pflichtverstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten ausgesprochen. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen, wenn dieser wiederholt morgens zu spät zur Arbeit erscheint.
Kann eine Abmahnung auch mündlich erklärt werden?
Die Antwort auch diese Frage lautet: Ja! Der Arbeitgeber kann die Abmahnung auch mündlich erteilen. Dies wird er üblicherweise aber aus dem Grund nicht tun, um später Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
Wie oft muss vor einer Kündigung abgemahnt werden?
Irrtümlich nehmen viele Arbeitnehmer an, dass mehrmals Abgemahnt werden muss, bevor der Arbeitgeber die Kündigung erklären kann. Dem ist nicht so!
Normalerweise genügt eine einzige Abmahnung, damit der Arbeitgeber im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen kann. Dies gilt zumindest, wenn es sich um einem vergleichbaren Pflichtverstoß.
Was kann man gegen eine Abmahnung tun?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zu wehren. So kann man eine Gegendarstellung erstellen oder aber eine Klage auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
In vielen Fällen empfiehlt es sich aber aus taktischen Gründen zunächst nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen. Denn vielleicht bereitet der Arbeitgeber im Hintergrund schon eine Kündigung vor. Dann sollte man dem Arbeitgeber vor dem Kündigungsschutzprozess nicht die Gelegenheit geben die unberechtigte Abmahnung „nachzubessern“.
Welches Vorgehen in Ihrem Fall Sinn macht, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erörtern
Wenn Sie noch Fragen rund um das Thema Abmahnung haben, steht Ihnen die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht gerne zur Seite.