Arbeitsrecht
Kündigungsschutz gehört zum Arbeitsrecht. Wir haben uns so gut wie ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Dabei beraten wir insbesondere Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte. Im Arbeitsrecht muss man zwischen dem sog. Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht unterscheiden. Beim Individualarbeitsrecht geht es um das einzelne Arbeitsverhältnis. Das Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis von Betriebsräten bzw. Gewerkschaften auf der einen und dem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite. Wenn Sie gekündigt worden sind, spielt für Sie zunächst einmal das Individualarbeitsrecht eine große Rolle. Aber auch Regelungen aus dem Kollektivarbeitsrecht können von großer Bedeutung sein.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Für Sie als Arbeitnehmer hängt von Ihrer Arbeit normalerweise Ihre ganze wirtschaftliche Lebensgrundlage ab. Wenn Sie eine Abmahnung bekommen oder vielleicht sogar schon eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Gerne stehen wir Ihnen bei, wenn es darum geht, ob Ihre Kündigung wirksam war oder ob Ihnen eine Abfindung zusteht.
Arbeitsrecht für leitende Angestellte
Leitende Angestellte sind in einer speziellen Situation. Kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess so müssen bei Ihnen Besonderheiten beachtet werden.
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Welche Rechte haben Sie als Betriebsratsmitglied? Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Gleichwohl sind auch sie nicht unkündbar. Wir stehen Ihnen gerne mit anwaltlichem Rat bei, wenn Sie Sorgen um den Bestand Ihres Arbeitsverhältnis haben und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.
Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder