Cookie Consent by PrivacyPolicies.com fristlose Kündigung - Anwalt gegen Kündigung
Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Fristlose Kündigung

★ ★ ★ ★ ★

Fristlose Kündigung – Anwalt gegen Kündigung

Von Zeit zu Zeit kommen Mandanten in die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht, weil sie eine fristlose Kündigung bekommen haben und sich gegen diese zur Wehr setzen wollen.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung bekommen haben, sollten Sie – wie bei anderen Kündigungen auch – schnell handeln. Denn wenn man sich erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung wehren möchte, hat man grundsätzlich nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit eine Kündigungsschutzklage einzulegen.

 

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist eine solche, bei welcher die für eine ordentliche Kündigung vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. In den meisten Fällen erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann sofort nach Überreichung des Kündigungsschreibens.

 

Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen eine fristlose Kündigung erklärt haben, stützt er sich dabei auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für die Kündigung wird er dann ein „wichtiger Grund“ anführen. Gemeint ist damit ein schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, wobei alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden müssen und eine sog. Interessenabwägung stattfinden muss.

>Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen eine fristlose Kündigung erklärt haben, stützt er sich dabei auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für die Kündigung wird er dann ein „wichtiger Grund“ anführen. Gemeint ist damit ein schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, wobei alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden müssen und eine sog. Interessenabwägung stattfinden muss.

Damit ein „wichtiger Grund“ für die fristlose Kündigung vorliegt, muss ein Sachverhalt überhaupt an sich geeignet sein, einen wichtigen Grund darzustellen. Denn normalerweise muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung geben.

Anders ist dies nur bei besonders groben Pflichtverletzungen. Gründe für eine fristlose Kündigung können insbesondere bestimmte Straftaten am Arbeitsplatz sein (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit). Es gibt dabei keine absoluten Kündigungsgründe, bei deren Vorliegen immer die Kündigung gerechtfertigt wäre.

Liegt kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vor, ist diese unwirksam!

Der Pflichtverstoß muss von dem Arbeitnehmer überdies rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein, damit der Arbeitgeber fristlos kündigen kann. Zudem muss die Vertragsbeendigung verhältnismäßig gewesen sein, es muss das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen und der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nachdem er von allen Umständen Kenntnis erlangt hat die Kündigung erklärt haben.

 

Wenn Sie noch Fragen rund um das Thema fristlose Kündigung haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht hilft Ihnen gerne weiter.