Krankheitsbedingte Kündigung – Anwalt gegen Kündigung
Immer wieder hat man es als Anwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht mit Mandanten zu tun, die eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben.
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Jeder Arbeitnehmer wird mal krank. Das heißt aber noch lange nicht, dass man wegen eines einfachen Schnupfens gekündigt werden kann. Aber eine Krankheit die zu Arbeitsunfähigkeit und damit verbunden zu Fehlzeiten führt kann unter gewissen Umständen durchaus einen Kündigungsgrund darstellen.
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung, der in der Praxis eine große Bedeutung hat.
Im Arbeitsrecht wird bei krankheitsbedingten Kündigungen häufig nach Fallgruppen unterschieden, die ggfs. eine Kündigung rechtfertigen können:
häufigen Kurzerkrankungen
lang andauernden Erkrankungen
krankheitsbedinge Minderleistung
dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung
Je nachdem welche der oben genannten Fallgruppen vorliegt wird anhand von bestimmten Kriterien geprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt sein kann. Im Wesentlichen erfolgt die Prüfung anhand der folgenden Prüfungspunkte
negative Prognose
erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher/wirtschaftlicher Interessen
Interessenabwägung
Je nach Fallgruppe wird bei der negativen Prognose geschaut, ob die Besorgnis weiterer Erkrankung im bisherigen Umfang besteht. So kann bei häufigen Kurzerkrankungen eine negative Prognose bestehen, wenn ein Arbeitnehmer immer wieder für kurze Zeit, z.B. für einige Tage, arbeitsunfähig krank ist, so dass sich die Fehlzeiten auf ein Ausmaß belaufen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr hinnehmen braucht. Bei langdauernden Krankheiten kann eine negative Prognose gegeben sein, wenn bei der länger dauernden Krankheit unklar ist, ob und wann mit der Genesung zu rechnen ist.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen liegt z.B. dann vor, wenn es durch die Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufes gekommen ist.
Bei der durchzuführenden umfassenden Interessenabwägung müssen dann die gegenseitigen Interessen am Bestehen oder an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeneinander abgewogen werden. Hier können z.B. Punkte wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter des Arbeitnehmers eine Rolle spielen.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema krankheitsbedingte Kündigung haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Als Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben.