Individualarbeitsrecht
Ein Kündigungsschutzanwalt bekommt es häufig mit dem Individualarbeitsrecht zu tun. Bei dem Individualarbeitsrecht handelt es sich um einen Teilbereich des Arbeitsrechts. Im Gegensatz zum Kollektivarbeitsrecht geht es um die Regelungen, welche das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen.
Im Individualarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zum Individualarbeitsrecht gehören z.B. das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitnehmerschutzrecht (z.B. Arbeitszeitschutz, Mutterschutz, Urlaubsrecht). Im Rahmen des Arbeitnehmerschutzrechtsrechts spielt wiederum das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine große Rolle. Das individuelle Arbeitsrecht ist bedeutsam sowohl für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses als auch für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z.B. durch Kündigung.
Ein Kündigungsschutzanwalt hilft Ihnen gerne bei individualrechtlichen Themen, etwa
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Kündigungsschutz für Betriebsräte
Arbeitsvertrag
Aufhebungsvertrag
Abwicklungsvertrag
Arbeitszeugnis
Auch bei anderen individualrechtlichen Themen können Sie sich gerne an einen Kündigungsschutzanwalt wenden.
Es gibt häufig eine Art Zusammenspiel von Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. So wird etwa im Rahmen eines individualarbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahrens bei Vorhandensein eines Betriebsrates in einem Betrieb dessen Anhörung geprüft werden müssen. Dies ergibt sich aus § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 S.3 BetrVG unwirksam.
Wenn Sie als Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder als Betriebsratsmitglied eine Frage zum Individualarbeitsrecht oder eine sonstige arbeitsrechtliche Frage an einen Arbeitsrechtsanwalt haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg steht Ihnen gerne zur Seite.