Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Anwalt gegen Kündigung - Fachanwalt für Arbeitsrecht. Kündigungsschutz Hamburg, Dresden
Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

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Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht
 

Dr. Ingmar Gerd Seume, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Seume ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Gemeinsam mit seinem Team vertritt er die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Betriebsräten.

Wir helfen Ihnen insbesondere, wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und sich gegen diese Kündigung zur Wehr setzen wollen. Genauso helfen wir Ihnen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung erhalten haben. Beachten Sie dabei, dass es wichtig ist, dass Sie möglichst schnell handeln, damit keine Fristen verstreichen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei Themen wie Arbeitsvertrag und Abmahnung.

 

Die Bürogmeinschaft

Rechtsanwalt Dr. Seume befindet sich in Hamburg-Barmbek sowie am Neuen Wall in Bürogmeinschaft mit Rechtsanwältin Dr. Waladan und in Hamburg-Wilhelmsburg in Bürogmeinschaft mit Rechtsanwalt Deltev Napp.



Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft in Wilhelmsburg Detlev Napp

Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft in Barmbek Dr. Marjam Waladan

 


Studentische Mitarbeiterin
Svenja Josephin Albien


Sekretariat
Selin Kacaran

 

4 x in Hamburg

Gerne können Sie mit uns einen Termin in den Räumlichkeiten in der Hamburger Straße 134 (Barmbek), in der Planckstraße 13 in Ottensen (Altona), am Neuen Wall 1 (City) und in der Kirchdorfer Str. 84 (Wilhelmsburg) vereinbaren.

Sitz unserer Kanzlei in Hamburg-Barmbek

 

Kündigung bekommen? - Was Sie tun können

Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben und Sie sich dagegen zur Wehr setzen möchten, dann sollten Sie keine wertvolle Zeit verlieren.

Normalerweise haben Sie nur 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung Zeit, um beim Arbeitsgericht geltend zu machen, dass eine Kündigung unwirksam ist.

Innerhalb dieses drei-Wochen-Zeitraumes kann eine sog. Kündigungsschutzklage erhoben werden. Gewinnen Sie die Kündigungsschutzklage, dann bedeutet das für Sie praktisch, dass die Kündigung unwirksam war und Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.

Sollten Sie vielleicht überhaupt kein Interesse mehr an einer Rückkehr an Ihren alten Arbeitsplatz haben, kann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens häufig ein sog. Vergleich abgeschlossen werden, der insbesondere die Zahlung einer Abfindung an Sie vorsieht. Gerne hilft Ihnen bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage und der Durchführung des Kündigungsschutzprozesses ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

• Schnell Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren (3 Wochen Frist!)

• Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen mitbringen.

• Kündigungsschutzklage einlegen

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits im Jahre 2013 hat Rechtsanwalt Seume den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht in Berlin erfolgreich absolviert. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher Herrn Rechtsanwalt Seume von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde, gehört zu den ältesten und bekanntesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen. Insgesamt gab es am 31. Dezember 2015 in Hamburg 1982 Fachanwälte, davon 454 für Arbeitsrecht (davon 112 Fachanwältinnen). Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach Prüfung in einem formalisierten Verfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen sich ab dem 01.01.2015 mindestens 15 Stunden durch den Besuch von Schulungsseminaren oder durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden.

 

Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines Erstberatungsgespräches prüft ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Kündigung und kann in vielen Fällen bereits einschätzen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Küngigung? Anwalt in Hamburg hilft.

Für die arbeitsrechtliche Erstberatung bringen Sie am besten Ihren Arbeitsvertrag und Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen mit. Sollten Sie gekündigt worden sein, bringen Sie dann natürlich das Kündigungsschreiben mit. Sofern Abmahnungen vorausgegangen sind, sollten auch diese nicht fehlen. Im Übrigen können Sie alle arbeitsrechtlichen Unterlegen wie Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder einen gegnerischen Rechtsanwalt mitbringen. Dies ist hilfreich für Ihren Arbeitsrechtsanwalt, damit es Sie optimal beraten kann.

 

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, und Ihre Rechtsschutzversicherung eine so genannte Deckungszusage gegeben hat, müssen Sie sich über mögliche Kosten meistens keine großen Gedanken mehr machen. Wir können für Sie klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren arbeitsrechtlichen Rechtsstreit - etwa für Ihre Kündigungschutzklage - übernimmt.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen ggfs. die so genannte Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine staatliche finanzielle Unterstützung zur Durchführung Ihres arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahrens. Mehr zu den Themen Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe finden Sie unter Service

 

Schneller Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist oft schnelles Handeln gefragt. Häufig laufen wichtige Fristen. Damit Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bestmöglich zu Ihrem Recht verhelfen kann, ist es von großer Bedeutung, dass Sie möglichst schnell handeln. Rufen Sie uns einfach an unter der

040 / 5882 0905

an (Montag bis Freitag von 08 - 20 Uhr) und vereinbaren sie schnell und unkompliziert einen Termin. Gerne können Sie auch unser Soforthilfe-Formular benutzen, um einen Termin mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg zu vereinbaren. Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Terminanfrage.

 

Anwalt-gegen-Kündigung: Arbeitsrecht Aktuell

Ob nun Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt oder München: In der Rubrik "Anwalt-gegen-Kündigung - Arbeitsrecht Aktuell" möchten wir Sie über interessante Fälle aus ganz Deutschland informieren. Die Rubrik Arbeitsrecht Aktuell soll Ihnen kurz und verständlich näherbringen, wie Gerichte in bestimmten aktuellen Arbeitsrechts- und Kündigungsfällen entscheiden.

Kann ein „Corona-Selfie“ eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Dem Arbeitsgericht Osnabrück lag ein Fall vor mit der Frage, ob ein „Corona-Selfie“ eine fristlosen Kündigung rechtfertigen kann. (Arbeitsgericht Osnabrück, Vergleich vom 08.07.2020, Az.: 2 Ca 143/20). Mehr...

 

Neu: Stellt ein Kopftuchverbot für eine Lehrerin eine Benachteiligung der Religion dar?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich mit der schwierigen Frage befassen ob ein „Kopftuchverbot“ eine Diskriminierung sein kann, die zur Zahlung einer Entschädigung führen kann (BAG Urteil vom 27.08.2020, Az.: 7 Sa 963/18). Mehr...

 

Darf ein (katholischer) Chefarzt eines katholischen Krankenhauses gekündigt werden, weil er nochmal heiratet?

Kann ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln? Damit musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) befassen (Urteil des BAG vom 20. Februar 2019, Az.: 2 AZR 746/14). Mehr...

 

Kündigungsschutz und Arbeitsrecht

Unabhängig davon, ob für Sie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift oder nicht, beraten wir Sie in Ihrem Kündigungsfall. Wenn die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage vorliegen, erheben wir diese gerne für Sie beim zuständigen Arbeitsgericht. Egal ob ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung, ob fristgemäße oder fristlose Kündigung, ob verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung - wir stehen Ihnen anwaltlich zur Seite. Dabei entscheiden Sie, welches Ziel wir genau verfolgen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz zurück haben möchten, kämpfen wir um diesen. Wenn Sie lieber eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes haben möchten, setzen wir alles daran, dass Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten.

Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen - seien es Fragen zum Arbeitsvertrag zur Entgeltfortzahlung oder zum Arbeitszeugnis - können Sie sich als Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Betriebsratsmitglied - an die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht wenden.

Wir können Sie sowohl bei Fragestellungen zum individuellen Arbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen. Im Individualarbeitsrecht geht es grundsätzlich um Regelungen, welche das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen. Hingegen geht es beim Kollektivarbeitsrecht um das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft auf der einen Seite und dem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband auf der anderen Seite. Die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht hilft gerne weiter.